Informationen für deutsche Staatsangehörige

Wahl

Wichtiger Hinweis!

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der bisherigen Fassung waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Regelung ist nach dem Urteil mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar.

Der Gesetzgeber wird rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen.

Meldeformular

Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)

Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die elektronische Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Bundestagswahlen und zu Wahlen zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu beziehen. Eine Eintragung ist deshalb bei längerem Auslandsaufenthalt grundsätzlich zu empfehlen.

zur Anmeldung

Wichtiger Hinweis

Ab dem 26. Juni 2012 brauchen auch Kinder, die bislang im Paß eines Elternteils eingetragen  waren, eigene Ausweise. Auslandsreisen nur mit Eintrag im Paß eines Elternteils sind nicht mehr möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums unter nachfolgendem Link. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise mit Ihrer Paßbehörde in Verbindung.
Kinderpaß

Sicherheitshinweise

Über die Sicherheitslage in Montenegro informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.

Hilfe in Notfällen

In dringenden Notfällen wie zum Beispiel Todesfällen oder schweren Unfällen rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst unter der Nummer 067 211 954 an. Vom Ausland aus lautet die Nummer 00382 67 211 954.

Die Botschaft kann außerhalb der Dienstzeit keine Anfragen zu Visa- oder Paßangelegenheiten beantworten.

Sie können die Botschaft außerdem per Mail unter podgorica%27%diplo%27%de,info  erreichen. Ihre Mail wird am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet.

Servicespektrum Konsularhilfe

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.

Passangelegenheiten

Sie benötigen einen neuen Reisepass oder eine Passverlängerung? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.

Deutschenliste und Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Sie können sich unter http://service.diplo.de/registrierungav anmelden. Bitte beachten Sie, daß Sie für die Anmeldung ein deutsches Ausweispapier (Reisepass oder Personalausweis) benötigen. 

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

Informationen des Auswärtigen Amts